Diese Seite ist Teil des Webrings "Einrichtungen fuer den Fahrradverkehr":

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27.02.2003
Hier beginnt der gemeinsame Rad- und Gehweg weg nach der Kreuzung neu. Zunächst erscheint er breit, gut ausgebaut und einwandfrei benutzbar. Ab hier liegt er auf meinem Weg zur Arbeit.

27.02.2003
Die Beschilderung läßt allerdings schon Befürchtungen aufkommen.

27.02.2003
Recht heftige Wurzelaufwerfungen. Höhe ca. 4-5cm über dem Oberflächenniveau.

27.02.2003
Ca. 100m weiter diese Situation: der asphaltierte Weg endet vor einer Waldwegeinmündung. Danach geht eine wassergebundene Waldstrasse weiter. Auf der Höhe der Einmündung beginnt zwischen Fahrbahn und Waldstrasse ein Wildschutzzaun. Dieser endet erst nach ca. 1km vor der Kreuzung mit der Mooswaldallee (oder wie auch immer der dortige Abschnitt der Westtangente gerade umgetauft wurde).
Bis dort gibt es also bei Blockade der Waldstrasse (z.B. durch Holzerntearbeiten) keine Möglichkeit, auf die Fahrbahn zu wechseln. Diese möglicherweise vorhandene Blockade lässt sich am Beginn des benutzungpflichtigen Wegs jedoch noch garnicht übersehen. Dies ist mein eines Argument, diesen Radweg nicht zu benutzen.

27.02.03
...und dies ist mein zweites. Diese als benutzungspflichtiger Fuß- und Radweg ausgewiesene Waldstrasse ist regelmässig in einem derart miserablen Zustand, daß ich sie subjektiv für unbenutzbar erkläre und nicht benutze.

27.02.2003
Hier noch ein Eindruck vom weiteren Verlauf des Weges hinter dem Zaun entlang.
Bebelstraße vom Gewerbegebiet Hochdorf nach Hochdorf bzw. Hochd.-Benzhausen.

27.02.2003
Dies ist der Abzweig von der Bebelstrasse nach Hochdorf. Der linksseitig benutzungspflichtige Radweg verläuft entlang der nach rechts abknickenden Vorfahrtsstrasse weiter. Die von links kommenden Einbieger wie auch die Linksabbieger in Richtung Hochdorf rechnen regelmäßig nicht damit, dass man dieser Vorfahrtrichtung folgen will. Die Folge: höchste Gefährdung. Daran ändert auch die rote Farbe und die Möblierung der Kreuzung mit massiven Betonhindernissen nichts.
Meine Abhilfe: ich benutze den linksseitigen Radweg bis zu dieser Kreuzung nicht, sondern fahre auf der Fahrbahn und wechsle nach ordnungsgemäßem Einordnen als Linksabbieger an der Kreuzung auf den linksseitigen Radweg. Allerdings nur, wenn ich ihn vom morgendlichen Weg zur Arbeit als scherbenfrei in Erinnerung habe.
Hermann-Mitsch-Straße, Einmündung vom Terminal der "Rollenden Landstraße", der LKW-Bahnverladung.

27.02.2003
Hermann-Mitsch-Straße ostwärts. Der Radweg verschwindet auf den ersten Blick nach rechts im Gebüsch.

Halt, nein, er geht doch weiter (es ist ja auch gar keine Möglichkeit zum Wechsel auf die Fahrbahn vorgesehen).

Die rote Farbe ist relativ neu. Allerdings steht an der Ausfahrt des ROLA-Bereiches kurz vor der Radwegfurt lediglich Verkehrszeichen 138-10 (Radfahrer kreuzen). Das Stoppschild (Vz. 206, Halt! Vorfahrt gewähren!), das meiner Meinung nach hier hingehörte, steht erst weiter vorne an der Einmündung in die Fahrbahn.
Ich habe schon öfter erlebt und beobachtet, dass die LKW-Fahrer (mit zumeist auswärtigem Kennzeichen am Fahrzeug und daher zu bestimmt nicht geringem Anteil ortsunkundig) zügig bis zur Fahrbahn vorfahren und dann erst stoppen und nach links schauen.